1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, mündlich, per Fax oder per E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde, wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch BTI Tour zustande.Über die Annahme informieren wir Sie durch die Zusendung unserer Reisebestätigung/Rechnung. Bei Reisen geschlossener Gruppen kann die Buchungsbestätigung names BTI
Tour durch den Auftraggeber/Gruppenverantwortlichen erfolgen.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das BTI Tour für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde ausdrücklich, durch Bezahlung der Anzahlung des Reisepreises oder den Reiseantritt die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gem. § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig, mindestes jedoch € 50,- pro Person. Die Anzahlung wird voll auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist vier Wochen vor Beginn der Reise zu leisten. Gehen die Anzahlung und /oder die Restzahlung nach Fälligkeit, Mahnung und Fristsetzung nicht fristgerecht beim Reiseveranstalter ein, so ist dieser berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. dieser Reisebedingungen zu belasten. Ohne vollständige Bezahlung des Kunden besteht kein Anspruch auf die Aushändigung der Reiseunterlagen und die Erbringung der Reiseleistungen.
3. Leistungen
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von BTI Tour, sowie auf den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Reisenden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von BTI Tour (z.B. Ausflüge, Rundfahrten, Sportveranstaltungen etc.)
4 Leistungs-und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BTI Tour nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die vertraglichen Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Über Leistungsänderungen oder -abweichungen werden wir Sie, soweit möglich, unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Unsere Kalkulation basiert u.a. auf den mit den Leistungsträgern vor Drucklegung des Informationsmaterials abgeschlossenen Verträgen. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Änderung der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarifen o.ä.) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt, darüber in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BTI Tour in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten.
4.4. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben bei Gruppenreisen Vereinbarungen, die über Preise, Mindestteilnehmerzahlen und Leistungen mit dem Auftraggeber der Gruppenreise getroffen wurden, unberührt.
5. Rücktritt durch den Reisegast/Ersatzpersonen
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BTI Tour. In Ihrem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Wir können diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Rücktrittszeitpunktes vom vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
5.3.
a-Die pauschalierten Rücktrittsgebühren für Landarrangment betragen für jeden Reisegast:(bei der Rücktrittsgebürhren für den Flug gelten die Konditionen der Fluggesellschaft)
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
vom 29. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisantritt 70%
am Abreisetag oder bei Nicht-Erscheinen 90%
Berechnungsgrundlage ist der dem Teilnehmer in Rechnung gestellte Gesamtpreis.
b-Die Rücktrittsgebühren für Landarrangment bei den Gruppenreisen :(bei der Rücktrittsgebürhren für den Flug gelten die Konditionen der Fluggesellschaft)
bis 40 Tage vor Reiseantritt % 20 bis 30 Tage vor Reiseantritt % 70
bis 21 Tage vor Reiseantritt % 90 bis 14 Tage vor Reiseantritt %
5 ab 13 Tage bis am ReiseTag oder Nicht- Erscheinen % 1 Berechnungsgrundlage ist der dem Teilnehmer in Rechnung gestellte Gesamtpreis.
5.4. Ersatzpersonen. Bis zum 25 Tage können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Wir sind berechtigt, € 25,– für die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.
5.5. BTI Tour empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge Arms the much
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den entsprechenden Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlichen Umständen
Wird die Reise aufgrund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch BTI Tour nach § 651j BGB, den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann BTI Tour für die bereits erbrachten oder zur Beendigung noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist BTI Tour verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, um den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Ubrigen fallen die Mehrkosten dem Reisegast zur Last.
8. Haftung
8.1. BTI Tour haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
die gewissenhafte Reisevorbereitung,
die sorgfältige Auswahl/Überwachung der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hotels usw.),
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
8.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsnachweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, als wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für das Erbringen der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die wir Sie ausdrücklich hinweisen und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen.
8.3. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens. Die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters nach dem Reisevertragsgesetz und nach seinen allgemeinen Reisevereinbarungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens eingeschränkt.
9. Gewährleistung
9.1. Der Reisende ist verpflichtet Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber BTI Tour geltend zu machen.
9.2. Abhilfe: Wird die Reise nicht ordnungsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
9.3. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung).
9.4. Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Reiseveranstalter kündigen.
Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
9.5. Schadensersatz: Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadenersatz verlangen. Ein derartiger Schadensersatzanspruch kann nicht auf Dritte übertragen werden (Abtretungsverbot).
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gemäß dem Reisevertragsgesetz (§ 651 BGB) auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisegast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen , Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10.3. Wir übernehmen keine Haftung bei Unglücksfällen, Verlusten, Beschädigungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Die Haftung der mit der Durchführung beauftragten Unternehmen und Personen bleibt unberührt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang in Ihrem Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
10.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen BTI Tour ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11. Mitwirkungspflicht
11.1. Bei auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.2. Sollten Sie wider Erwarten Beanstandungen haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an unsere örtliche Reiseleitung. Sie ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung ein.
11.3. Nehmen Sie im Zielgebiet die Reiseleitung nicht in Anspruch, sind Sie verpflichtet, sich spätestens 24 Stunden vor dem Rückflug durch die örtliche Reiseleitung oder Vertretung den genauen Zeitpunkt des Rückfluges nochmals bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch Nichtbeachten dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht aufkommen.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1. Ansprüche des Reisenden gegenüber BTI Tour, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr, ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und BTI Tour Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reisende oder BTI Tour die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12.2. Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Reisenden durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
13. Pass, Visa, Devisen und Gesundheitsvorschriften
13.1. Sofern es BTI Tour möglich ist, wird er Sie über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. In unserem Informationsmaterial enthaltene Angaben beziehen sich nur auf Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Für Reisegäste anderer Nationalitäten gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft.
13.2. BTI Tour haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie BTI Tour mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass BTI Tour die Verzögerung zu vertreten hat.
13.3. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von BTI Tour bedingt sind. BTI Tour steht dafür ein, Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- oder Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten.
13.4. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt worden sein, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, können wir Sie mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BTI Tour findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.2. Der Kunde kann BTI Tour nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von BTI Tour gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz von BTI Tour maßgebend.
15. Allgemeine Bedingungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisevereinbarungen.